Die neue Maschinen-Richtlinie - Konsequenzen für Hersteller und Importeure von Maschinen und Anlagen
(10.11.2009) Die derzeit gültige Maschinenrichtlinie 98/37/EG tritt am 29.12.2009 außer Kraft und wird ohne Übergangsfrist von der Richtlinie 2006/42/EG abgelöst. Nicht nur Maschinenbau-Betriebe sondern auch Importeure und Händler sollten sich daher frühzeitig mit den Forderungen der neuen EU-Richtlinie auseinandersetzen, denn es ändern sich auch einige harmonisierte Normen, die beispielsweise Grundlage der noch deutlicher geforderten Risikobeurteilung sind.
Wir bieten Ihnen Hilfe durch individuelle Beratung, Informationsveranstaltungen und Workshops an.
Nächste Informationsveranstaltung:
http://www.itb-hessen.de/itb/veranstaltungen/2010/09/09110/index.html
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