Die neue Maschinen-Richtlinie - Konsequenzen für Hersteller und Importeure von Maschinen und Anlagen

(10.11.2009) Die derzeit gültige Maschinenrichtlinie 98/37/EG tritt am 29.12.2009 außer Kraft und wird ohne Übergangsfrist von der Richtlinie 2006/42/EG abgelöst. Nicht nur Maschinenbau-Betriebe sondern auch Importeure und Händler sollten sich daher frühzeitig mit den Forderungen der neuen EU-Richtlinie auseinandersetzen, denn es ändern sich auch einige harmonisierte Normen, die beispielsweise Grundlage der noch deutlicher geforderten Risikobeurteilung sind.

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