Patent/Gebrauchsmuster
Das bekannteste technische Schutzrecht ist das Patent. Wichtigstes Motiv für eine Patentanmeldung ist der Schutz vor Nachahmung und damit die Sicherung des Marktvorsprungs. Daneben spielen die Absicherung ausländischer Absatzmärkte, die Vergabe von Lizenzen und die bessere Verkaufsargumentation eine wichtige Rolle.
Das Patent ist ein geprüftes Schutzrecht. Durch gründliche Verfahren wird sichergestellt, dass nur solche Erfindungen zum Patent führen, die die Voraussetzungen der Patentfähigkeit erfüllen.
Es gelten folgende Anforderungen:
- Neuheit, d.h. die Erfindung darf vor der ersten Anmeldung nicht schriftlich, mündlich oder durch Benutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein (auch nicht vom Erfinder)
- Erfinderische Tätigkeit, d.h. die Erfindung darf sich nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben, wozu auch das gehört, was zum Fachwissen des Durchschnittsfachmanns auf dem einschlägigen Fachgebiet zählt
- Gewerbliche Anwendbarkeit, d.h. der Gegenstand der Erfindung muss gewerblich oder landwirtschaftlich herstellbar oder benutzbar sein
- Deutliche und vollständige Offenbarung, d.h. die Erfindung muss in der Anmeldung so deutlich und vollständig offenbart sein, dass ein Fachmann sie ausführen kann
Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht und wird oft als „kleines Patent“ bezeichnet. In der Regel ist es wenige Wochen nach dem Anmeldetag eingetragen und bildet somit für Unternehmen bzw. Erfinder eine solide Grundlage für Vertrieb, Werbung, Verkaufsgespräche oder Lizenzverträge. Im Gegensatz zum Patent gilt für das Gebrauchsmuster eine so genannte Neuheitsschonfrist. Der Erfinder erhält dadurch die Möglichkeit seine Erfindung bis zu 6 Monaten vor der Anmeldung zu veröffentlichen.
Es gelten folgende Anforderungen:
- Neuheit (außer Vorveröffentlichung innerhalb der Schonfrist)
- Erfinderische Tätigkeit, analog zum Patent.
- Gewerbliche Anwendbarkeit, analog zum Patent.
- Deutliche und vollständige Offenbarung, analog zum Patent.
Links und Downloads:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.
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