Schutz von Design: Geschmacksmuster
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für die „ästhetische“ Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich lässt sich das Design aller Erzeugnisse schützen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Neuheit, d.h. die Gestaltungselemente dürfen vor der ersten Anmeldung den inländischen Fachkreisen, d.h. Designern nicht bekannt sein (es gibt eine Neuheitsschonfrist von 12 Monaten, innerhalb derer eine Vorveröffentlichung durch den Schöpfer des Musters nicht neuheitsschädlich ist)
- Eigentümlichkeit, d.h. die Mustermerkmale müssen auf einer eigenschöpferischen Tätigkeit beruhen und "Gestaltungshöhe" gegenüber dem vorbekannten Formenschatz aufweisen. Ferner müssen die Mustermerkmale über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters hinausgehen wobei es auf den Gesamteindruck des Musters ankommt.
- Gewerbliche Anwendbarkeit, d.h. das Muster oder Modell muss im Rahmen eines Gewerbes hergestellt oder verbreitet werden können
Links und Downloads:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.
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