Schutzrechte - Arten

Gewerbliche Schutzrechte schützen vor Nachahmung, also vor der kostenlosen Übernahme durch Wettbewerber. Mit der Erteilung eines Schutzrechtes erhält der Inhaber ein zeitlich begrenztes Recht zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung des Schutzgegenstandes.

Allen Schutzrechten gemeinsam ist das Verbietungsrecht. Es bietet die Möglichkeit, Dritten den Nachbau und die gewerbliche Benutzung des geschützten Produkts bzw. der geschützten Marke zu untersagen. Nicht nur die Herstellung, sondern auch der Vertrieb durch Drittfirmen oder das bloße Anbieten und Bewerben kann verboten werden. Der Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts kann die Unterlassung der Schutzrechtsverletzung verlangen und weiterhin Schadensersatz für bereits vertriebene Produkte fordern.

Bei den meisten technischen Innovationen handelt es sich nicht um die Entwicklung völlig neuer Produkte oder Verfahren, sondern um Verbesserungen und Weiterentwicklungen von scheinbar ausgereiften Erzeugnissen und Fertigungsmethoden. Das bedeutet, dass nicht nur die ganz großen Ideen dem Patentschutz zugänglich sind, sondern auch solche Erfindungen, die „nur“ Verbesserungen bekannter Einrichtungen oder Verfahren darstellen.

Nähere Informationen über die Arten von gewerblichen Schutzrechten finden Sie in den folgenden Rubriken:

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Dr. Tanja Engelhardt, Michael Dietzsch



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