Wege zur CE-Kennzeichnung

Wie kommt man zum CE-Kennzeichen?
Folgende Hauptfragen sind zu beantworten:

  • Fällt mein Produkt unter eine Richtlinie, die die Kennzeichnung vorsieht und ist es laut dieser Richtlinie kennzeichnungspflichtig?
  • Welche Richtlinie(n) kommt (kommen) in Frage?
  • Ist es nur eine Richtlinie?
  • Ist das Produkt, obwohl es in den Geltungsbereich fällt, auch kennzeichnungspflichtig? (Achtung Zulieferer!)
  • Gibt es noch zusätzliche Vorschriften im Verwenderland? (Umwelt, Arbeitsschutz, Schadstoffverordng. etc.)

Ist dies der Fall,

  • ab wann ist die CE-Kennzeichnung erlaubt,
  • ab wann ist sie Pflicht?

Welche Maßnahmen sind zu treffen, um die Richtlinien-Konformität zu gewährleisten und die vorgeschriebenen Nachweise zu erbringen?
Feststellung der grundlegenden Anforderungen: Welche grundlegenden Anforderungen - aller relevanten Richtlinien - muss das Produkt erfüllen? Gegebenenfalls Risikoanalyse, Information über Restrisiko in der Bedienungsanleitung. Wenn mehr als eine Richtlinie zutrifft: Welche Anforderungen sind durch die Anforderungen der anderen Richtlinien abgedeckt?Welche harmonisierten Normen gibt es, bei deren Anwendung die Erfüllung der Grundanforderungen vermutet wird? (veröffentlicht im EG-Amtsblatt) Bestehen keine harmonisierten Normen: Welche nationalen Normen sind anwendbar? (Bundesarbeitsblatt, Beuth-Verlag, VDE-Verlag etc.) Je nachdem, ob Normen ganz oder teilweise angewandt werden oder nicht, sind i.d.R. unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren (Module) vorgeschrieben.

Dabei müssen im allgemeinen nachfolgende Schritte durchlaufen werden:

  • Auswahl bzw. Recherche nach der (den) für das Produkt geltenden Richtlinie(n).
  • In der (den) Richtlinie(n) feststellen, ob das Produkt kennzeichnungspflichtig ist.
  • Feststellen, welche grundlegenden Anforderungen das Produkt nach der (den) Richtlinie(n) erfüllen muss.
  • Recherche nach den für das Produkt geltenden harmonisierten Normen.
  • Wenn es keine harmonisierten Normen gibt, feststellen, welche nationalen Normen anwendbar sind.
  • Feststellen, welche Konformitätsbewertungsverfahren (Module) die Richtlinie vorsieht.
  • Erstellen der technischen Dokumentation.
  • Konformitätserklärung ausstellen.
  • CE- Kennzeichnung anbringen.
  • Begleitunterlagen für das Produkt nach Forderungen der Richtlinie erstellen.
  • Beobachtung der technischen Anforderungen, Normen und Richtlinien.

Wer bringt die CE-Kennzeichnung an?
Der Hersteller oder sein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter haben die CE-Kennzeichnung anzubringen. Dies ist auch dann der Fall, wenn nach der Richtlinie die Mitwirkung einer unabhängigen Stelle vorgeschrieben ist.

Wie ist die CE-Kennzeichnung anzubringen?
Die CE-Kennzeichnung wird auf dem Erzeugnis selbst oder auf dem Typenschild angebracht. Wenn dies nicht möglich ist, erfolgt die Kennzeichnung auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen. Die Kennzeichnung muß gut sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein. Sie besteht aus den Buchstaben "CE" mit einem vorgeschriebenen Schriftbild, dessen Mindesthöhe 5 mm beträgt.

Ansprechpartner:
Michael Dietzsch, Helmut Schmitt



IHK-Innovationsberatung Hessen
Leiter: Detlev Osterloh
Telefon +49 69 2197-1219
d.osterloh@frankfurt-main.ihk.de

Zentrale Frankfurt:
c/o Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 2197-1427
Telefax +49 69 2197-1484
itb@frankfurt-main.ihk.de