CE-Kennzeichnung von Maschinen
Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt.
Eine aktuelle Version der Richtlinie finden Sie unter:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:DE:PDF
Die wichtigsten Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie sind im Folgenden für Sie dargestellt.
I. Anwendungsbereich
Die Maschinenrichtlinie gilt für alle neuen Maschinen, die im europäischen Markt in den Verkehr gebracht werden.
Als Maschine in diesem Sinne gelten (Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie):
- Maschinen
- auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- abnehmbare Gelenkwellen
- unvollständige Maschinen
Nicht als Maschine im Sinne der Richtlinie gelten:
- Elektromotoren
- andere elektrische Betriebsmittel
- bestimmte Beförderungsmittel wie Zugmaschinen
- Maschinen für militärische Zwecke
Weitere von der Richtlinie ausgenommene Erzeugnisse sind in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie aufgeführt.
II. Anforderungen vor dem Inverkehrbringen
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem Inverkehrbringen bzw. der Inbetriebnahme einer Maschine:
- sicherstellen, dass die Maschine die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;
- erforderliche Informationen – insbesondere die Betriebsanleitung – zur Verfügung stellen;
- sicherstellen, dass die benötigten technischen Unterlagen verfügbar sind;
- die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren durchführen;
- die EG-Konformitätserklärung ausfüllen und der Maschine beifügen;
- die CE-Kennzeichnung anbringen.
Zur Interpretation der Anforderungen an Maschinen hat die EU einen Leitfaden herausgegeben. Sie finden ihn unter dem Titel: “ Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG” auf der Website
Ergänzend zur Maschinenrichtlinie sind die Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) anzuwenden. Eine aktuelle Version vom ProdSG erhalten Sie unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html
Mehr zur neuen Maschinenrichtlinie finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Michael Dietzsch, Helmut Schmitt


