EU-Ministerrat beschließt Einführung der „Blue Card“

(06.07.2009) Der EU-Ministerrat hat am 25. Mai 2009 die Einführung einer sog. „Blue Card" als Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung in der Europäischen Union für Hochqualifizierte aus Drittstaaten beschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen die entsprechende Richtlinie bis 2011 in nationales Recht umsetzen. Die Gültigkeitsdauer der „Blue Card" kann von den Mitgliedstaaten auf ein bis vier Jahre festgelegt werden. Nationale Zuwanderungsregelungen behalten allerdings gegenüber der „Blue Card" Vorrang.

Mehr unter: http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st17/st17426.de08.pdf


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