De-minimis: Erleichterte Bedingungen für subventionierte Kredite
(06.04.2009) Die EU-Kommission hat den Beihilferahmen befristet ausgeweitet, um einer möglichen Kreditklemme entgegenzuwirken. Die Mitgliedstaaten können bis 2010 beispielsweise subventionierte Kredite zu erleichterten Bedingungen vergeben und Kreditbürgschaften mit günstigeren Prämien übernehmen. Der De-minimis-Rahmen ist befristet auf 500.000 Euro aufgestockt worden. Die IHK-Organisation hatte eine befristete Aufstockung des De-minimis-Rahmens gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unterstützt.
"de-minimis"-Beihilfen müssen aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen den europäischen Mitgliedsstaaten von der Europäischen Kommission nicht genehmigt werden. Alle dem Unternehmen gewährten "de-minimis"- Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten "de-minimis"-Beihilfen nicht übersteigen.
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http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1993&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en


