Finanzierung und Förderung

Wie können innovative Projekte gefördert werden?
Sie wollen ein neues Produkt entwickeln oder ein vorhandenes Produkt weiterentwickeln? Möchten Sie ein neues Produktionsverfahren entwickeln (lassen) und optimieren oder eine Beratung zu bestimmten Technologien oder Umweltfragen (Energie-und Wassereinsparung, Abfallreduktion usw.) erhalten? Oder möchten Sie ein technisch ausgerichtetes Unternehmen gründen?

Was auch immer Sie vorhaben: eine solide Finanzierung ist die Grundlage für jede erfolgreiche Umsetzung! Hierzu bieten sich verschiedene staatliche Förderprogramme an, die Ihnen helfen können, Ihre Finanzierungsmaßnahme leichter zu verkraften. Informieren Sie sich daher rechtzeitig und gründlich über die Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung! Unsere Tipps helfen Ihnen dabei als Wegweiser durch den "Förderdschungel".


Finanzierungsansätze
Oft sind mit Innovationen hohe Ausgaben verbunden, die sich nicht aus dem laufenden Betriebsergebnis decken lassen. Dann sollten verschiedene Finanzierungsansätze geprüft werden. Die jeweilige Inanspruchnahme fußt auf einer aussagekräftigen Projektskizze (zu Beginn) bis hin zum Geschäftskonzept (Konkretes Vorhaben; Infoblatt: Zweck des Geschäftsplans).

  • Förderprogramme für innovative Technologien oder Umweltverbesserungen können für zukünftige Projekte greifen
  • Beteiligungskapital kann dazu dienen, ein außergewöhnliches Wachstum auf Basis von Innovationen zu finanzieren.
  • Kooperationen dienen dazu, Entwicklungskosten auf mehrere Schultern zu verteilen, wenn zum Beispiel Zulieferer oder künftige Kunden Aufgaben im Projekt aus eigener Kasse übernehmen. Bei Projekten mit großem Forschnungs- und Entwicklungsanteil bringt die Kooperation mit wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen (Hochschule, Universitäten) auch finanziell große Vorteile, denn öffentliche Fördermittel durch Land, Bund und EU unterstützen diese Vorhaben.

  

Welche Informationsquellen empfehlen sich für die eigene Recherche?


Bürgschaftssumme auf 1,5 Millionen erhöht
Die Bürgschaftsbank Hessen hat die maximale Bürgschaftssumme auf 1,5 Millionen Euro erhöht. Zuvor hatte die Höchstgrenze bei 1 Millionen Euro gelegen – doch diese Grenze hatte sich als Hemmschuh erwiesen. Damit verbessert die Bürgschaftsbank Hessen erneut ihr Angebot für die hessische Wirtschaft, nachdem im November 2008 das hessische „Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften“ eingeführt wurde. Das Sonderprogramm steht allen Branchen offen und richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Wirtschafts- und Finanzkrise mindestens 25 Prozent Umsatz- oder Auftragsrückgänge erlitten haben.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bb-h.de

Ab sofort „Bürgschaft ohne Bank“ für alle Unternehmen
Hessische Unternehmen können jetzt selbst bei der Bürschaftsbank Hessen einen Bürgschaftsantrag stellen, ohne vorher eine kreditgebende Bank gefunden zu haben. Die so genannte „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) erleichtert Unternehmen damit den Zugang zu Fremdkapital. Für die „Bürgschaft ohne Bank“ muss das Unternehmen Tilgung und Zinsen aus seiner Liquidität bezahlen können.Falls die Bürgschaftsbank die Bürgschaft bewilligt, muss das Unternehmen noch eine Bank finden, die den Kredit bereitstellt. Nur Unternehmen, die ihnren Banken nicht mehr als 500.000 Euro schulden, können die Bürgschaft beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.bb-h.de/angebote/buergschaft-ohne-bank/

BB H-Bürgschaft oder KfW-Haftungsfreistellung, wann ist was sinnvoll?
Bei Absicherungsbeträgen bis 1,5 Millionen Euro empfiehlt sich für neue oder für zusätzliche Kredite in erster Linie der Einsatz von Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen und bei darüber hinausgehenden Beträgen zunächst Bürgschaften des Landes Hessen. Zum einen ist der Zinssatz für den Endkreditnehmer deutlich günstiger, zum anderen ist die Durchleitungsmarge für die Hausbank ohne Haftungsfreistellung, aber mit Bürgschaft, merklich attraktiver. Laufzeit und Zinsbindung können zudem besser an die betrieblichen Erfordernisse angepasst werden. Die Bürgschaftsbank Hessen bietet Bürgschaften bis 1,5 Millionen Euro mit einer maximalen Risikoübernahme von 80 Prozent des Kredits an. Für höhere Beträge gibt es Landesbürgschaften, der Antrag dafür ist über die Investitionsbank Hessen (IBH) zu stellen. Für sehr große Beträge (ab 50 Millionen Euro) bietet sich das Angebot der KfW zur Risikoübernahme an.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.ibh-hessen.de/


De-minimis: Erleichterte Bedingungen für subventionierte Kredite
Die EU-Kommission hat den Beihilferahmen befristet ausgeweitet, um einer möglichen Kreditklemme entgegenzuwirken. Die Mitgliedstaaten können bis 2010 beispielsweise subventionierte Kredite zu erleichterten Bedingungen vergeben und Kreditbürgschaften mit günstigeren Prämien übernehmen. Der De-minimis-Rahmen ist befristet auf 500.000 Euro aufgestockt worden. Alle dem Unternehmen gewährten "de-minimis"- Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten "de-minimis"-Beihilfen nicht übersteigen.
Zur ausführlichen Pressemeldung der EU-Kommission

 


Ansprechpartner:
Michael Dietzsch, Dr. Tanja Engelhardt

 



IHK-Innovationsberatung Hessen
Leiter: Detlev Osterloh
Telefon +49 69 2197-1219
d.osterloh@frankfurt-main.ihk.de

Zentrale Frankfurt:
c/o Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 2197-1427
Telefax +49 69 2197-1484
itb@frankfurt-main.ihk.de